Allgemeine Geschäftsbedingungen
BayernFisch Lieferdienst GmbH · Stand: Juli 2026
Ausschließlich für Geschäftskunden. Wir beliefern Gastronomie-, Catering- und Handelsbetriebe. Unsere Lieferungen und Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, nicht an Verbraucher.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren zwischen der BayernFisch Lieferdienst GmbH, Schloßfeldstr. 1, 84416 Taufkirchen (Vils) (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“).
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis solcher Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
- Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsschluss, Bestellung
- Die Darstellung von Waren, Preislisten und Sortimentsübersichten stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
- Bestellungen können per WhatsApp, Telefon, E-Mail oder in sonstiger Textform abgegeben werden. Die Bestellung des Käufers ist ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung ausdrücklich bestätigt oder die bestellte Ware ausliefert.
- Für den Inhalt der Bestellung ist die Bestellung des Käufers in Textform maßgeblich. Bei telefonischen Bestellungen ist die Aufzeichnung des Verkäufers maßgeblich, sofern der Käufer nicht unverzüglich widerspricht.
§ 3 Preise, Mengen, Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung mitgeteilten Preise. Bei Frischware handelt es sich um Tagespreise, die marktbedingt schwanken können.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Bei Ware, die nach Gewicht verkauft wird, ist das bei der Lieferung festgestellte tatsächliche Gewicht maßgeblich. Handelsübliche Mengenabweichungen bleiben vorbehalten.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
- Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 4 Lieferung, Gefahrübergang
- Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer benannte Lieferanschrift innerhalb des Liefergebiets des Verkäufers.
- Liefertermine und Lieferzeitfenster werden nach bestem Bemühen eingehalten. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
- Der Käufer stellt sicher, dass zum vereinbarten Lieferzeitpunkt eine empfangsberechtigte Person zur Annahme der Ware anwesend ist. Kann die Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht übergeben werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Bei verderblicher Ware ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die Ware anderweitig zu verwerten und den Kaufpreis zu berechnen.
- Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Käufer oder eine von ihm bevollmächtigte Person über.
- Die Übergabe wird auf dem Lieferschein dokumentiert. Der Käufer oder eine empfangsberechtigte Person bestätigt darauf Menge, Zustand, Verpackung und Temperatur der gelieferten Ware.
- Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Transportbehinderungen sowie Lieferausfälle von Vorlieferanten befreien den Verkäufer für die Dauer der Störung von der Lieferpflicht. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich informieren.
§ 5 Untersuchungs- und Rügepflicht bei Frischware
Wichtig für verderbliche Ware: Frischfisch und Seafood müssen unmittelbar bei der Anlieferung geprüft werden. Offensichtliche Mängel — insbesondere an Temperatur, Frische, Menge und Verpackung — sind innerhalb einer Stunde nach der Lieferung anzuzeigen.
- Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen (§ 377 HGB).
- Wegen der leichten Verderblichkeit der Ware sind offensichtliche Mängel — insbesondere Mängel an Temperatur, Frische, Menge, Gewicht oder Verpackung — innerhalb einer Stunde nach der Lieferung gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen (Telefon oder WhatsApp genügen). Diese Frist ist erforderlich, weil sich der Zustand verderblicher Ware nach Übergabe nicht mehr zuverlässig dem Verantwortungsbereich des Verkäufers zuordnen lässt.
- Der beanstandete Mangel ist nachvollziehbar zu belegen, in der Regel durch Fotos und Angabe der Warentemperatur. Die beanstandete Ware ist bis zur Klärung sachgerecht gekühlt aufzubewahren und auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
- Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
- Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, den der Verkäufer arglistig verschwiegen hat.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Kühlkette ab Übergabe ununterbrochen einzuhalten. Für Mängel, die auf einer Unterbrechung der Kühlkette nach Übergabe, unsachgemäßer Lagerung oder Weiterverarbeitung beruhen, haftet der Verkäufer nicht.
§ 6 Gewährleistung
- Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Erteilung einer Gutschrift in Höhe des auf die mangelhafte Ware entfallenden Rechnungsbetrags.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Diese Verkürzung gilt nicht für Ansprüche nach § 7 Abs. 2 dieser AGB.
- Natürliche Schwankungen bei Größe, Gewicht, Farbe und Beschaffenheit sind bei Naturprodukten warenüblich und stellen keinen Mangel dar.
§ 7 Haftung
- Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Die Haftungsbeschränkungen dieser AGB gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
- Der Käufer tritt bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungsbetrags der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
§ 9 Lebensmittelrechtliche Hinweise
- Der Verkäufer liefert Ware in lebensmittelrechtlich einwandfreiem Zustand unter Einhaltung der Kühlkette.
- Angaben zu Art, Fanggebiet, Fangmethode, Herkunft und Produktionsverfahren werden gemäß den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften auf dem Lieferschein ausgewiesen.
- Der Käufer ist als Lebensmittelunternehmer für die Einhaltung der ihn treffenden lebensmittelrechtlichen Pflichten ab Übergabe selbst verantwortlich, insbesondere für Kühlung, Lagerung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung gegenüber seinen eigenen Kunden.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Verkäufers.
- Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
BayernFisch Lieferdienst GmbH
Schloßfeldstr. 1 · 84416 Taufkirchen (Vils)
Geschäftsführer: Hoai Nam Dinh
Amtsgericht München HRB 311432
Telefon / WhatsApp: +49 162 6611966
E-Mail: info@bayernfisch-lieferdienst.de